Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Wer Gewinn verteilt, riskiert zu haften.

April 6th, 2020

Das GmbH-Gesetz sieht vor, dass der Bilanzgewinn in dem Ausmaß von der Verteilung ausgeschlossen ist, in dem sich die Vermögenslage der Gesellschaft im Zeitraum zwischen Bilanzstichtag und Feststellung des Jahresabschlusses erheblich und nicht bloß vorübergehend verschlechtert hat.

Die Gesellschafter dürfen eine Ausschüttung nur in einem nicht gegen die Ausschüttungssperre verstoßenden Ausmaß beschließen. Missachten die Gesellschafter diese Grenze, haben die Geschäftsführer die Ausschüttung zu verweigern. Sollte gegen die Ausschüttungssperre verstoßen wergen, sind die handelnden Personen unter Umständen mit Schadenersatz-, Haftungs- und Rückerstattungsansprüchen konfrontiert.

Wer wegen Corona weniger Miete zahlen muss

April 6th, 2020

Unternehmen, die wegen Covid-19 ihre Geschäfte schließen müssen, können  gem. §1104 ABGB) eine Reduktion des Mietzinses verlangen. Gar nichts braucht ein Mieter zu zahlen dessen Geschäftslokal für die vereinbarte Nutzung völlig unbrauchbar ist (zB ein Kaffeehaus). Teilweise entfällt die Miete, wenn und soweit das Objekt für bestimmte Zwecke nutzbar bleibt (zB Lagern der Ware).

Umsatzeinbußen rechtfertigen hingegen keine Reduktion. Auch bei Pachtverträgen kommt eine Minderung des Pachtzinses nur bei Pachtverhältnissen in Frage, die maximal ein Jahr andauern.

Nach der Rechtsprechung teilen die Betriebskosten das Schicksal des Mietzinses. Das heißt, wird dieser gemindert, sinken die Betriebskosten im selben Ausmaß. In der Praxis gängig ist hingegen die einvernehmlich getroffene Lösung, dass der Mietzins zwar entfällt, die Betriebskosten aber weiterhin verrechnet werden.

Zahlen die Mieter vorbehaltlos weiter, könnte das als stillschweigender Verzicht auf die Einrede der Unbenutzbarkeit gedeutet werden. Wer also liquide ist, sollte unter Vorbehalt zahlen.

Ideeller Schadenersatz bei Kindesvertauschung (OGH, 22. 3. 2018, 4 Ob 208/17t)

April 14th, 2019

Dieser Fall war der erste in Österreich, bei dem der OGH entscheiden musste, ob bei Kindesvertauschung im Krankenhaus nach Geburt ideeller Schadenersatz zusteht. Der OGH bejahte dies. Die Haftung ergibt sich aus dem Vertrag, den die Mutter des Kindes mit dem Krankenhaus durch ihre Behandlung geschlossen hat. Prinzipiell wird grobe Fahrlässigkeit auf der Verschuldensseite benötigt, unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auch leichte Fahrlässigkeit für einen Anspruch gegen Schädiger genügen.

Vereinbarkeit des in CETA vorhandenen Streitbeilegungsmechanismus mit Unionsrecht (Pressemitteilung Nr. 6/19 des Europäischen Gerichtshof 29.1.2019)

April 14th, 2019

Im Oktober 2016 wurde das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada unterzeichnet. Dies schlug politische Wellen, was sich darin äußerte, dass Belgien ein Gutachten über die Vereinbarkeit des darin enthaltenen Streitbeilegungsmechanismus mit EU-Recht ersuchte.
Der dafür zuständige Generalanwalt kam zu dem Schluss, die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshof bleibe unberührt,  der Streitbeilegungsmechanismus sei an EU-Recht gebunden,
die nationale Gerichtsbarkeit bleibe unberührt, der Gleichheitsgrundsatz werde nicht verletzt und Garantien können die Einhaltung des Art. 47 (Zugang zu einem unabhängigen und unparteiischen Gericht) der Charta sichern.
Somit besteht keine Unvereinbarkeit des Streitbeilegungsmechanismus mit Unionsrecht.

Unbedingte Erbantrittserklärung durch den Vollmachtnehmer für den Vertretenen (30.10.2018, OGH 2Ob88/18g)

April 14th, 2019

Eine Person kann eine andere wirksam vertreten, wenn diese ihr Vertretungsmacht erteilt hat und es eine dazugehörige Urkunde gibt. Ein mit einer allgemeinen Vollmacht ausgestatteter Vertreter kann grundsätzlich alle Geschäfte für diese Person abschließen. Dazu zählt auch die unbedingte Erbantrittserklärung für den Vertretenen, wenn die unbedingte Erbantrittserklärung gem. §1008 Satz 3 ABGB in der Vollmachtsurkunde erfasst ist.

Umkleidezeiten in Krankenanstalten sind Arbeitszeit (17.05.2018, OGH 9 ObA 29/18g)

Juli 23rd, 2018

Im Allgemeinen gelten Umkleidezeiten nicht als Arbeitszeit. In diesem Fall lag aber eine Anordnung des Dienstgebers vor, die Dienstkleidung ausschließlich im Krankenhaus zu wechseln. Dadurch liegt eine Intensität der Fremdbestimmung vor, die es rechtfertigt von einer Tätigkeit für den Dienstgeber zu sprechen. Damit gilt diese Umkleidezeit als Arbeitszeit.

Verstärkter Senat: Wirkliche Übergabe bei Schenkung eines Wertpapierdepots (03.05.2018, OGH 2 Ob 122/17f)

Juli 23rd, 2018

Für eine wirksame Schenkung ohne Notariatsakt, braucht es eine „wirkliche Übergabe“ iSd § 943 ABGB der geschenkten Sache. Der OGH entschied im verstärkten Senat, dass ein Wertpapierdepot als wirklich übergeben gilt, wenn dem Geschenknehmer die rechtliche und tatsächliche Verfügungsbefugnis über das Vermögen eingeräumt wird; etwa durch Begründung einer Mitinhaberschaft am Depot. Das Einräumen einer ausschließlichen Verfügungsbefugnis ist dabei nicht erforderlich.

Irrtumsanfechtung bei Verkauf eines Unfallwagens (28.03.2018, OGH 6 Ob 52/18t)

Juli 23rd, 2018

Der Kaufvertrag über ein Fahrzeug, bei dem der Verkäufer verschweigt, dass es sich um einen „aufgebauten Unfallwagen“ mit kompletter Ersatzkarosserie handelt, bei dem deshalb die Herstellergarantie erloschen ist, kann wegen Irrtum angefochten werden.

Freeride-Parcours mit Eigenverantwortung (22.03.2018, OGH 4 Ob 39/18s)

Juli 23rd, 2018

Ein Mountainbiker verletzte sich schwer bei der Fahrt auf einem Freeride-Parcours und klagte daraufhin den Verein, der die Strecke errichtet hat. Der OGH sprach dabei aus, dass der Umfang der Verkehrssicherungspflichten jeweils vom Einzelfall abhängt. Die Gefahren, welche von der Benützung eines solchen Parcours ausgehen, sind für einen durchschnittlichen Benutzer erkennbar. Hindernisse in einem solchen Parcours stellen keine Gefahr dar, sondern ein gewünschtes Hindernis.

Verwaltungsgerichtshof erkennt anerkannten Umweltorganisationen im wasserrechtlichen Verfahren Parteistellung und Beschwerdelegitimation zu (28.03.2018, VwGH Ra 2015/07/0055, Ra 2015/07/0152)

Juli 23rd, 2018

Nach dem WRG 1959 kommt anerkannten Umweltorganisationen in wasserrechtlichen Verfahren keine Parteistellung zu und damit auch keine Beschwerdelegitimation gegen ergangene Bescheide in wasserrechtlichen Verfahren.

Der EuGH, welcher im Zuge eines Vorabentscheidungsverfahrens angerufen wurde, erachtet diese Rechtslage als nicht unionsrechtskonform. Eine Umweltorganisation muss die Möglichkeit haben einen Bescheid anzufechten, der möglicherweise gegen eine Verpflichtung aus der Wasserrahmenrichtlinie verstößt.